Hier spenden

Geldauflagen und Bußgelder

Trauerland e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Hilfsangebote für trauernde Kinder und Jugendliche ganz überwiegend durch Spenden finanziert. Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern an Trauerland tragen Sie als Richterin oder Richter, Staatsanwalt oder Staatsanwältin zur Aufrechterhaltung unserer Trauergruppen und Beratungsangebote für junge Menschen in herausfordernden Lebenslagen bei: Sie unterstützen Kinder und Jugendliche nach dem Tod eines nahen Menschen, wieder zu Halt und Zuversicht zu finden.

Trauerland – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e. V. ist bei der Staatsanwaltschaft Bremen und beim Oberlandesgericht Oldenburg gelistet. Sehr gerne stellen wir Ihnen unsere Arbeit persönlich vor.

Unsere Spendenkonten

Empfänger: Trauerland

Sparkasse Bremen
IBAN: DE11 2905 0101 0017 1999 77
BIC: SBREDE22XXX

Landessparkasse zu Oldenburg
IBAN: DE21 2805 0100 0001 6386 83
BIC: SLZODE22XXX

Volksbank Verden Niedersachsen-Mitte eG
IBAN: DE73 2569 1633 5514 3806 00
BIC: GENODEF1SUL

Ihre Ansprechpersonen:

Claudia Köpke
Trauerland – Fundraising
Telefon: 0421 – 69 66 72 35
Mail: c.koepke@trauerland.org

Barbara Teetz
Trauerland – Spendenverwaltung
Telefon: 0421 – 69 66 72 18
Mail: b.teetz@trauerland.org