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Informationen für Institutionen

Informationen für Jugendämter – Heilpädagogische Einzelmaßnahmen

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe arbeitet Trauerland eng mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen wie Erziehungsberatungsstellen, Kindergärten, Schulen und Jugendämtern zusammen.

In Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern bieten wir Heilpädagogische Einzelmaßnahmen an.

Ausführliche Informationen zu diesem Angebot finden Sie in unserem Infoblatt (PDF).

 

Informationen für Richter und Staatsanwälte – Bußgeldzuweisungen

Trauerland ist ein gemeinnütziger und mildtätiger Verein, der Kinder und Jugendliche durch ihre Trauer begleitet. Wir sind bei der Staatsanwaltschaft Bremen und beim Oberlandesgericht Oldenburg gelistet und mit den entsprechenden Unterlagen (Satzung, Vereinsregisterauszug) eingetragen.

Wenn Sie mit Strafsachen betraut sind und unsere Arbeit durch eine Bußgeldzuweisung unterstützen möchten, finden Sie ausführliche Informationen in unserem Infoblatt (PDF).